Hier noch mal alle unsere Regeln in der Übersicht: GANZ WICHTIG: ABSOLUTES GLASVERBOT!
Wie in den letzten Jahren bieten wir euch wieder einen kostenlosen Campingplatz direkt am Festivalgelände an. Aufgrund immer wieder auftretender Probleme, haben sich jedoch einige Änderungen ergeben. Hier sind unsere Spielregeln:
1. Müllpfand
Für alle die zelten möchten: Ihr werdet an der Kasse ein Müllpfand von 5 € hinterlegen.und bekommt einen leeren Müllsack von uns. Wenn ihr dann einen VOLLEN Müllsack an der oberen Kasse (Zeltplatz) wieder abgebt, bekommt ihr eure 5 € wieder erstattet. Das Müllpfand gilt pro Person, nicht pro Zelt!
2. Glas
Glasflaschen und andere Glasbehälter sind grundsätzlich verboten, das gilt für den Campingplatz, wie auch für das Festivalgelände. Dabei ist es egal, ob es eine Bierflasche, ein Nutella-Glas oder eine Wasserpfeife ist, alle Scherben tun weh. Nutzt bitte die vorhandenen Alternativen. Euer Gepäck muss daher an den Eingängen leider kontrolliert werden.
3. Feuer
Offenes Feuer ist komplett verboten. Egal ob auf Campingplatz oder Festivalgelände, d. h. kein Lagerfeuer, keine Fackeln etc.
4. Grillen
Wenn ihr euch am Campinggelände ein paar Steaks auf den Grill werfen möchtet, haben wir dafür natürlich Verständnis. Es sind jedoch nur kleine, stabile Grills erlaubt. Aber Achtung: Auch hier greift Regel Nummer 3. Lasst den Grill danach bitte bis zum nächsten Morgen ausglühen und entsorgt die Asche im Müllsack. Ist die Asche noch warm, auch nur leicht warm, meldet euch an der Zeltplatzkasse. Da steht ein Aschebehälter für euch bereit.
5. Müll
Wir haben großes Verständnis dafür, dass ihr feiern wollt, aber bitte räumt danach grob wieder auf. Durch das Müllpfand hat jeder von euch ja schon einen Müllsack von uns. Falls ihr noch mehr braucht, erhaltet ihr an den Kassen Nachschub (ohne Pfand). Es werden ausreichend Mülleimer zur Verfügung stehen.
6. Autos
Autos sind auf dem Campinggelände nicht erlaubt. Ihr könnt gerne zum Be- und Entladen vor dem Eingang kurz halten, danach müsst ihr euch aber einen anderen Parkplatz suchen.
7. Parken
In der Nähe des Zelt- und Festivalgeländes werden ausgewiesene Parkplätze eingerichtet. Wo genau seht ihr rechtzeitig auf www.sticky-fingers-festival.de und vor Ort durch unsere Ausschilderung. Bitte beachtet: Parkt ihr im Parkverbot, wird euer Auto auf eure Kosten abgeschleppt! Die Parkverbot-Zonen dienen in erster Linie als Rettungsweg, der mit keiner Ausrede der Welt zugeparkt werden darf.
8. Toiletten
Wir haben zwei Toilettenstationen, die 24 Stunden am Tag für euch zugänglich sind, bitte benutzt sie:
– Toiletten direkt am Zeltplatz
– Toilettenwagen vor dem Haupteingang (mit fließendem Wasser)
9. Aufenthalt
Auch unsere Nachbarn wollen das Wochenende genießen. Die angrenzenden Wohngebiete sind für euch tabu! Bitte haltet euch nur auf dem Festival- und Campinggelände auf!
10. Lärm
Jeder von uns hat Verständnis dafür, dass es auch mal etwas lauter zugehen kann. Bei den Anwohnern sieht das allerdings anders aus. Fahrt bitte zu gegebener Zeit die Lautstärke etwas zurück, das erspart uns allen Probleme.
11. Waffen
Gewalt und Waffen werden auf dem Stickys nicht toleriert! Hier ist euch der Rausschmiss sicher, ggf. auch die Heimfahrt im Streifenwagen. Bei Problemen, kommt zu uns! Wir wollen ein friedliches Fest mit euch feiern!
12. Haftung
Wir hören immer wieder von unschönen Geschichten, dass etwas geklaut oder beschädigt wurde. Grundsätzlich können wir keinerlei Haftung für eure mitgebrachten Gegenstände und am KFZ übernehmen! Es gilt aber auch: Wenn ihr wisst, wer das war und sogar Zeugen habt, kommt zu uns! Wir werden das umgehend der Polizei melden und die Personen vom Gelände verweisen.
13. Das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Auf dem Sticky-Fingers-Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Falls jemand die Aufsichtspflicht für euch übernehmen soll, bringt bitte dieses Formular „Übertragung der Aufsichtspflicht
für das Sticky Fingers Festival“ ausgefüllt mit und gebt es an der Kasse mit ab.
Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Manche Veranstalter erlassen für Kinder bis 6 Jahre ein generelles Einlassverbot. Aufgrund der familiären Atmosphäre am Nachmittag, sehen wir von einem generellen Verbot ab. Dennoch appellieren wir an die Vernunft der Eltern. Ein professioneller Gehörschutz für eure Kleinen sollte Pflicht sein!
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern)
Campingplatz: Personensorgeberechtigtem (i.d.R. die Eltern)
Alter von 0 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände (ab 24:00Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!
Personensorgeberechtigter:
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
Erziehungsbeauftragter:
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, droht ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.
Auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen.
Die Regeln dienen nur zu eurer Sicherheit und dazu, dass das Stickys auch in den kommenden Jahren stattfinden kann. Immerhin wollen wir doch nur eins!
Rock’n Roll !!!